Foerderrichtlinien

Förderrichtlinien

Förderrichtlinien der Stiftung  ZukunftSpenden


Satzungsmäßige Zwecke der Stiftung sind die Förderung des Klima-, Umwelt- und Naturschutzes sowie die Förderung der Hilfe für Menschen, die durch Klimawandel und Umweltzerstörung bedroht sind, flüchten müssen oder vertrieben werden. Zweck der Stiftung ist außerdem Förderung von Entwicklungszusammenarbeit und Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung.

Bei der Umsetzung dieser Ziele gelten folgende Förderrichtlinien.


1. Fördergrundsätze

1.1. Voraussetzungen für eine Förderung

Wir unterstützen vorrangig Projekte von als gemeinnützig anerkannten Körperschaften. Es gelten die Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts.


Für Körperschaften, die ihren Sitz im Ausland haben, gilt dabei, dass diese den Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts möglichst nahekommen.


Unsere Förderung konzentriert sich auf Projekte in Deutschland und Europa. Für Projekte auf anderen Kontinenten werden Kooperation mit kompetenten und erfahrenen Projektpartnern angestrebt.


Zu fördernde Projekte sollen realistisch, nachvollziehbar und zielorientiert geplant sein. Wir sind vorzugsweise an langfristig wirkenden Projekten interessiert. Um Nachhaltigkeit unserer Förderung sicherzustellen, ist im Förderantrag darzulegen, wie zu fördernde Projekte auch unabhängig von unserem finanziellen Engagement eine langfristige Wirkung entfalten können

 

1.2.  Gegenstand der Projektförderung

Mit unserer Projektförderung unterstützen wir:

a) Projekte, welche unmittelbar dem Schutz von Klima, Umwelt und Natur dienen

b) Projekte, die durch Energiesparen, Müllvermeidung und andere geeignete Maßnahmen zum Schutz von Klima, Umwelt und Natur beitragen

c)      Projekte, welche die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Landschaften wie Wäldern, Heide, Mooren, Gewässern etc. zum Ziel haben

d)     Projekte, die Menschen helfen, die von den Folgen von Klimawandel und Umweltzerstörung direkt bedroht sind oder gar deswegen flüchten müssen bzw. vertrieben werden

e)      Projekte, die der Forschung, Entwicklung und Innovation umweltfreundlicher und nachhaltiger Verfahren dienen.


Bei unserer Förderung nach den Punkten a) bis d) werden grundsätzlich Projekte bevorzugt, bei denen die Bildung und Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für Klima, Natur und Umwelt  im Fokus stehen.


1.3.  Was von uns nicht gefördert wird

Folgende Maßnahmen und Projekte werden von unserer Stiftung nicht gefördert:

  • allgemeine humanitäre Hilfsprojekte
  • Hilfen bei persönlichen Notlagen
  • institutionelle Förderung von Organisationen
  • kommerziell ausgerichtete Vorhaben, Projekte von Unternehmen, Entwicklung von Produkten
  • Bücher, Medien und Kunstobjekte, sofern sie nicht Teil einer beantragten Projektmaßnahme sind
  • Einzelfallhilfen (z.B. Ausbildungs- und Reisekosten, Forschungs-stipendien)

 

2. Förderung und Förderhöhe

Eine Projektförderung ist auch dann möglich, wenn zusätzlich andere Fördergelder beantragt wurden. Eine 100%-Förderung kann gewährt werde, wenn andere Optionen nicht erkennbar sind.
 

3. Antragstellung

Über die Vergabe von Förderungen wird quartalsweise vom Vorstand der Stiftung ZukunftSpenden entschieden.

Vorhaben, die vor Antragseingang begonnen wurden, können nicht bezuschusst werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Stiftung ZukunftSpenden.

Anträge auf Gewährung von Fördergeldern sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars einschließlich der erforderlichen zusätzlichen Unterlagen bei der Stiftung ZukunftSpenden einzureichen. Die elektronische Einreichung wird, soweit möglich, bevorzugt.

Dem Antrag beizufügen sind die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens sowie der Kosten- und Finanzierungsplan. Gegebenenfalls sind die aktuelle Fassung der Satzung, ein Registerauszug und ein Körperschaftsteuerbescheid hinzuzufügen.

Die Anforderung weiterer Unterlagen, die zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind, bleibt vorbehalten.
 
4. Auszahlung und Nachweis

Die bewilligte Förderung wird durch die der Stiftung ZukunftSpenden ausgezahlt. Es muss die rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden, dass die Förderung eine zweckgebundene Verwendung findet.

Der Förderungsempfänger ist zur Vorlage eines endgültigen Verwendungsnachweises verpflichtet. Dieser besteht aus dem ausgefüllten Formular „Verwendungsnachweis“ und einem Bericht, in welchem der erzielte Erfolg darzustellen ist.

Die Stiftung behält sich vor, die Verwendung der Mittel zu prüfen oder prüfen zu lassen.
 

5. Rücknahme und Rückzahlungspflicht

Die Stiftung behält sich die Möglichkeit vor, die Bewilligung der Förderung zurückzunehmen, wenn zwischen Bewilligung und Auszahlung Umstände bekannt werden, die schon zum Bewilligungszeitpunkt vorlagen und deren Kenntnis zur Ablehnung des Antrags geführt hätte.

Werden derartige Umstände nach der Auszahlung bekannt oder treten sie danach ein, behält sich die Stiftung die Möglichkeit vor, die ausgezahlten Fördermittel zurückzufordern.
 

6. Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.


7. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am 15.11.2024 in Kraft.


Der Vorstand: Dr. Annette Müller, Jörg Müller, Marcus Ehrenburg, Torsten Wagner

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