Förderrichtlinien der Stiftung ZukunftSpenden
Bei der Umsetzung dieser Ziele gelten folgende Förderrichtlinien.
1. Fördergrundsätze
1.1. Voraussetzungen für eine Förderung
Wir unterstützen vorrangig Projekte von als gemeinnützig anerkannten Körperschaften. Es gelten die Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts.
Für Körperschaften, die ihren Sitz im Ausland haben, gilt dabei, dass diese den Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts möglichst nahekommen.
Unsere Förderung konzentriert sich auf Projekte in Deutschland und Europa. Für Projekte auf anderen Kontinenten werden Kooperation mit kompetenten und erfahrenen Projektpartnern angestrebt.
Zu fördernde Projekte sollen realistisch, nachvollziehbar und zielorientiert geplant sein. Wir sind vorzugsweise an langfristig wirkenden Projekten interessiert. Um Nachhaltigkeit unserer Förderung sicherzustellen, ist im Förderantrag darzulegen, wie zu fördernde Projekte auch unabhängig von unserem finanziellen Engagement eine langfristige Wirkung entfalten können
1.2. Gegenstand der Projektförderung
Mit unserer Projektförderung unterstützen wir:
a) Projekte, welche unmittelbar dem Schutz von Klima, Umwelt und Natur dienen
b) Projekte, die durch Energiesparen, Müllvermeidung und andere geeignete Maßnahmen zum Schutz von Klima, Umwelt und Natur beitragen
c) Projekte, welche die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Landschaften wie Wäldern, Heide, Mooren, Gewässern etc. zum Ziel haben
d) Projekte, die Menschen helfen, die von den Folgen von Klimawandel und Umweltzerstörung direkt bedroht sind oder gar deswegen flüchten müssen bzw. vertrieben werden
e) Projekte, die der Forschung, Entwicklung und Innovation umweltfreundlicher und nachhaltiger Verfahren dienen.
Bei unserer Förderung nach den Punkten a) bis d) werden grundsätzlich Projekte bevorzugt, bei denen die Bildung und Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für Klima, Natur und Umwelt im Fokus stehen.
1.3. Was von uns nicht gefördert wird
Folgende Maßnahmen und Projekte werden von unserer Stiftung nicht gefördert:
2. Förderung und Förderhöhe
Eine Projektförderung ist auch dann möglich, wenn zusätzlich andere Fördergelder beantragt wurden. Eine 100%-Förderung kann gewährt werde, wenn andere Optionen nicht erkennbar sind.
3. Antragstellung
Über die Vergabe von Förderungen wird quartalsweise vom Vorstand der Stiftung ZukunftSpenden entschieden.
Vorhaben, die vor Antragseingang begonnen wurden, können nicht bezuschusst werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Stiftung ZukunftSpenden.
Anträge auf Gewährung von Fördergeldern sind unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars einschließlich der erforderlichen zusätzlichen Unterlagen bei der Stiftung ZukunftSpenden einzureichen. Die elektronische Einreichung wird, soweit möglich, bevorzugt.
Dem Antrag beizufügen sind die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens sowie der Kosten- und Finanzierungsplan. Gegebenenfalls sind die aktuelle Fassung der Satzung, ein Registerauszug und ein Körperschaftsteuerbescheid hinzuzufügen.
Die Anforderung weiterer Unterlagen, die zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind, bleibt vorbehalten.
4. Auszahlung und Nachweis
Die bewilligte Förderung wird durch die der Stiftung ZukunftSpenden ausgezahlt. Es muss die rechtsverbindliche Erklärung abgegeben werden, dass die Förderung eine zweckgebundene Verwendung findet.
Der Förderungsempfänger ist zur Vorlage eines endgültigen Verwendungsnachweises verpflichtet. Dieser besteht aus dem ausgefüllten Formular „Verwendungsnachweis“ und einem Bericht, in welchem der erzielte Erfolg darzustellen ist.
Die Stiftung behält sich vor, die Verwendung der Mittel zu prüfen oder prüfen zu lassen.
5. Rücknahme und Rückzahlungspflicht
Die Stiftung behält sich die Möglichkeit vor, die Bewilligung der Förderung zurückzunehmen, wenn zwischen Bewilligung und Auszahlung Umstände bekannt werden, die schon zum Bewilligungszeitpunkt vorlagen und deren Kenntnis zur Ablehnung des Antrags geführt hätte.
Werden derartige Umstände nach der Auszahlung bekannt oder treten sie danach ein, behält sich die Stiftung die Möglichkeit vor, die ausgezahlten Fördermittel zurückzufordern.
6. Kein Rechtsanspruch auf Förderung
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
7. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinie tritt am 15.11.2024 in Kraft.
Der Vorstand: Dr. Annette Müller, Jörg Müller, Marcus Ehrenburg, Torsten Wagner
Stiftungskonto
ZukunftSpenden
IBAN: DE08 3706 0193 5005 9330 07
BIC: GENO DED1 PRAX
Pax Bank Köln
Kontakt
E-Mail: hallo[at]zukunftspenden.org
Tel.: +49 351 312 567 37
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